Gemeinderatswahl am 25. Jänner – Es kann schon gewählt werden: Per Mausklick zur Wahlkarte und übers Postkastl ins Wahllokal.
Bei der Gemeinderatswahl am 25. Jänner kann man auch per Briefwahl die Stimme abgeben. In zahlreichen Gemeinden des Bezirkes Amstetten wurde diese Möglichkeit schon fleissig genutzt. Mit Stand 14 Tage vor der Wahl haben bereits zwischen 1 und 5% der Stimmberechtigten einen Antrag auf Wahlkarte gestellt. Bis zum Schluss werden es zwischen 5 und 15% sein – Die Anzahl ist von Wahl zu Wahl steigend.
Denn es ist mittlerweile sehr einfach geworden, per Wahlkarte die Stimme abzugeben und man ist damit auch flexibel:
Die Wahlkarte kann zur NÖ. Gemeinderatswahl 2015 noch bis Mittwoch, 21. Jänner 2015 beantragt werden, wenn sie dem Wähler nachgeschickt werden soll. Der Antrag ist schriftlich (Brief, Mail oder Fax) unter Angabe der Pass- oder Führerscheinnummer zur Bestätigung der Identität beim zuständigen Gemeindeamt zu stellen. Das heißt, dass eigentlich aus aller Welt Wahlkartenanträge auf diesem Weg gestellt werden können. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.Und sogar noch bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12 Uhr, können all jene die Wahlkarte beantragen, die diese persönlich abholen oder durch eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person abholen lassen. Der Antrag dazu ist mündlich, bzw. auch schriftlich zu stellen.
In beiden Fällen wird zur Ausübung des Stimmrechtes eine Wahlkarte übermittelt, die dann bis zum 25. Jänner spätestens 06.30 Uhr in der früh am Gemeindeamt eingelangt sein muss oder auch wiederum bis zum Ende der Wahlzeit am 25. Jänner im zuständigen Wahlsprengel einlangen muss. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
So schauen die Briefwahlunterlagen aus:
Gültig ist die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl, wenn folgende Vorgangsweise eingehalten wird:
- Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte eingelegt und verklebt.
- Davor ist dort die Unterfertigung der eidesstattlichen Erklärung unbedingt erforderlich!
- Die verschlossene Wahlkarte kann dann im Überkuvert persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Am besten ist eine persönliche Abholung der Wahlkarte. Damit kann jederzeit sofort gewählt werden und die ausgefüllten und verschlossenen Unterlagen können dann auch gleich wieder am Gemeindeamt zurück gelassen werden. Briefwahl ist also auch als “Sofortwahl” jederzeit bereits möglich- Wer also am 25. Jänner einen Familienausflug, einen Schitag oder Sonstiges geplant hat, der kann schon vorher in aller Ruhe per Wahlkarte wählen.