Die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ardagger geht nun ins Finale: Bis 13. Juli 2015 liegt das Entwicklungskonzept inkl. aller Plangrundlagen, Änderungsplänen und dem neuen Flächenwidmungsplan zur allgemeinen Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen auf. Rund 700 Grundbesitzer, betroffene Anrainer und Beteiligte wurden in den letzten Wochen bereits angeschrieben und auf Änderungsabsichten in ihrem Bereich aufmerksam gemacht.
Die Mehrzahl der Änderungen sind Baulandabrundungen und Widmungsgrenzenberichtigungen oder die Ausweisung von “erhaltenswerten Gebäuden” (Geb) im Grünland. Nach der erstmaligen Erstellung des Flächenwidmungsplanes Anfang der 1970er Jahre ist dies nun die erste große generelle Überarbeitung, die die neuen baulichen Entwicklungszonen, zukünftige Freiräume und Schutzzonen usw. ausweist. Vorbereitet wurde diese Änderung nun schon über fast 8 Jahre und in diesen 8 Jahren ging es vor allem darum, alte Baulandreserven zu “mobilisieren” und teilweise – wo das nicht möglich und von den Betroffenen nicht gewünscht war bzw. aufgrund geologischer oder anderer Umstände fachlich nicht mehr sinnvoll war – auch Rückwidmungen durchzuführen. So konnte in 2 Zwischenschritten das nicht bebaute Bauland von über 30% auf mittlerweile 20% der aktuellen Siedlungsfläche reduziert werden. Und mit Maßnahmen der Ortskern- und Siedlungsverdichtung wurden auch die letzten Jahre schon Schritte zur Einschränkung des Neubodenverbrauches gesetzt.
Grundsätzlich war und ist die vorliegende Änderung von folgenden Prinzipien geleitet:
- Sicherstellung der Rechtsgrundlagen bei allen Gebäuden im Grünland
- Endgültige Abrundung der Siedlungsgrenzen in den ausserhalb der Siedlungskerne liegenden Rotten und Weilern
- Definition der Entwicklungszonen in den Hauptorten Stephanshart, Ardagger Stift, Ardagger Markt und Kollmitzberg
- Definition der zukünftigen Betriebsentwicklungsflächen
- Schaffung verbesserter Widmungsgrundlagen für die Ortskernentwicklung und Zentrumsbelebung
- Einarbeitung von Schutzzonen, Gefahrenzonen und Ausschluss von Baumöglichkeiten in Gefahrenzonen
- Definition der zukünftigen Infrastruktur- und Erschließungsachsen und deren Ausbaugrad
Die öffentliche Einsichtnahme soll nun den Maßnahmen auch noch den letzten “Schliff” geben und auch dazu dienen, Entwicklungsinteressen mit Betroffenen nochmals konkret abzustimmen. Zu diesem Zweck laden wir in diesen Tagen auch einzelne Ortsteile und Rotten, wo grundsätzlichere Änderungen anstehen, zu kleineren Informationsrunden ein.
Alle aktuellen Änderungspläne finden sich unter diesem link und wir bitten auch aktiv Einsicht zu nehmen >> https://www.dropbox.com/sh/dp7nkwaycg2v9rg/AADzUAX3KcGz0gKht6LplL_3a?dl=0
Weiters liegen die Pläne natürlich auch am Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. Stellungnahmen können direkt am Gemeindeamt während der Amtszeiten unter 07479 7312 mündlich oder schriftlich oder per Mail unter gemeinde@ardagger.gv.at abgegeben werden.
Am 21.Juli 2015 wird der Gemeinderat über die Bürger-Stellungnahmen beraten. Davor werden die Stellungnahmen auch noch einer Expertenprüfung unterzogen und mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz und der Grundlagenforschung für die Änderung gegenübergestellt, so dass auch eine entsprechende weitere Expertise und Gesetzesbasis der Diskussion zugrunde liegt.
Nach der Beschlussfassung sind dann noch Prüfungen des Landes erforderlich und sollten diese positiv abgeschlossen werden, könnte der neue Flächenwidmungsplan mit Ende 2015 in Rechtskraft erwachsen.