In der Privatwohnung anderer Urlaub zu machen oder auch selbst länger leer stehende Wohnungen für Urlaubsgäste zu vermieten, ist zunehmend „in“. Auch bei uns kommt dieser Trend und wird durch Online Plattformen wie airbnb, 9flats, wimdu, housetrip u.a. „befeuert“. Allerdings herrschen auch für Vermieter von Privatwohnungen oder Betten für Gäste klare Regeln: Die Gästevermietung ist an das Gemeindeamt zu melden und auch die Abgaben sind genau so zu leisten, wie das bei anderen Tourismusbetrieben auch der Fall ist. In diesem Leitfaden kannst Du nachlesen, was Du bei der touristischen Vermietung einer Privatwohnung in Niederösterreich alles beachten solltest:
- Download Broschüre: Touristische-vermietung-von-privatwohnungen
- Link zur Homepage des Landes NÖ.: http://www.noe.gv.at/Wirtschaſt-Arbeit/Wirtschaſt-Tourismus-Technologie/NOe-Tourismusgesetz.html
Und vielleicht ist die Entwicklung Anstoss für Dich, selbst über eine Vermietung von Wohnungen oder Wohnungsteilen für Gäste nachzudenken……