Coronavirus: Keine Panik aber bei Verdacht richtig handeln!

Gerade am Beginn der Ausbreitung des Coronavirus haben auch in Ardagger Menschen, die sich in Risikogebieten (zBsp. VENEDIG und Umgebung) aufgehalten haben, vorsorglich Untersuchungen durchführen lassen. Sie sind alle “negativ” getestet worden und alle Sorgen haben sich zum Glück zerstreut.

Nachdem die Ausbreitung aber nun auch in Europa voranschreitet, darf ich hier nochmals informieren, wie man sich bei Verdachtsfällen richtig verhält und auch die Informationen weitergeben, die der Gemeinde seitens der Gsundheitsbehörden vorliegen:

Was ist das Coronavirus?

Coronaviren können beim Menschen leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen (SARS-CoV-2 = Virus, COVID-19 = Erkrankung).

Schon Verdachtsfälle sind meldepflichtig!

Beim Coronavirus (Amtliche Bezeichnung Covid-19) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Dazu sind schon Verdachtsfälle zu melden, damit von den Bezirkshauptmannschaften als Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit veranlasst werden können.

Wann liegt ein Verdachtsfall vor?

Wenn Sie Krankheitssymptome einer akuten Atemwegsinfektion aufweisen (plötzliches Auftreten von mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit)?

und wenn Sie entweder in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome engen Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen COVID-19-Fall hatten

oder wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einer Region aufgehalten haben, in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss?

Die aktuell definierten Risikogebiete finden Sie laufend aktualisiert unter folgendem Link:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html

Im  Verdachtsfall bitte zu Hause bleiben und die Nummer der Gesundheitsberatung 1450 anrufen!

Liegen beide Voraussetzungen (Risikogebiet/ Kontakt und Symptome) vor, dann bleiben Sie bitte zu Hause und rufen Sie die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 an. Diese koordiniert dann mit dem zuständigen Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft die weitere Vorgangsweise. Auch die Hotline der AGES – Tel. 0800 555 621 – steht für allgemeine Anfrage zur Verfügung.

COVID-19 Fälle werden von den Behörden in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  1. Personen, die positiv auf CoVID 19 getestet wurden – Erkrankte:
    diese werden von der Behörde mit Bescheid in einem Krankenhaus abgesondert und behandelt.
  2. Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) und innerhalb der letzten 14 Tage mit Aufenthalt in einem definierten Risikogebiet oder engem Kontakt mit einem COVID-19-Fall = Krankheitsverdächtige/Verdachtsfall im Sinn des Epidemiegesetzes.
    Diese Personen werden einer Testung auf den CoVID-19-Virus unterzogen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses verbleiben diese über Anordnung der Behörde im Krankenhaus oder werden zu Hause bzw. anderen geeigneten Räumlichkeiten abgesondert.
    Die Testung wird von der Behörde veranlasst; KEINESFALLS soll die krankheitsverdächtige Person von sich aus eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen.
    Die aktuellen Risikogebiete sind auf der Homepage des Sozialministeriums definiert: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html
  3. Personen OHNE Symptome einer Atemwegserkrankung (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) UND innerhalb der letzten 14 Tage mit Aufenthalt in einem definierten Risikogebiet ODER engem Kontakt mit einem COVID-19-Fall = Reiserückkehrer mit möglicher Exposition.
    Diese Personen werden abhängig von der Intensität der Exposition von der Behörde mit Verkehrsbeschränkungen belegt, wie Selbstbeobachtung des Gesundheitszustandes und Vermeidung von Massenveranstaltungen, Untersagung der Berufsausübung – abhängig von der jeweiligen Exposition. Sollten innerhalb von 14 Tagen Symptome auftreten, hat die Person die Gesundheitsbehörde zu verständigen.
    Der Amtsarzt entscheidet über die weiteren Maßnahmen(siehe Punkt 2.).
  4. Personen OHNE Symptome einer Atemwegserkrankung, OHNE Aufenthalt in einem definierten Risikogebiet, OHNE Kontakt zu einem COVID-19-Fall in den letzten 14 Tagen werden keinen behördlichen Beschränkungen unterworfen.
    Eine Testung dieser Personen ist NICHT vorgesehen.

VORSORGE kann generell INFEKTIONEN vermeiden. Hier einige Tipps:

(c) Apothekerkammer

 

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