Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!
Gestern abend haben mich die bisherige Musikschulkoordinatorin in unserer Gemeinde – RENATE HAIDER und der neue Koordinator Mag. STEFAN OBMANN am Gemeindeamt besucht. Renate Haider wird die Funktion am 1. August “offiziell” übergeben und dann noch bis Jahresende für ihren Nachfolger in dieser Funktion zur Verfügung stehen. Zunächst herzlichen DANK an Renate Haider, denn sie hat nicht nur Konzert- und Veranstaltungsformate wie die “Adventliachta” oder das große Jugendblasorchester im vorigen Jahr auf die Beine gestellt, sondern auch den Kontakt zwischen den Anliegen der Musikschule und der Gemeinde stets mit hohem Einsatz koordiniert und auch einige Anschaffungen für die Musikschule so bestens organisiert. Stefan Obmann – der “Neue” kommt ursprünglich aus Kärnten, hat in Wien studiert und gearbeitet, baut jetzt in Zeillern sein Haus und unterrichtet auf dem “tiefen Blech” und spielt privat auch bei TromboneAttraction bzw. bei der ViennaBrassConnection. Alles GUTE für Stefan Obmann und herzlichen DANK, Renate Haider für die jahrelange exzellente Koordinationsfunktion!
Zahlreiche größere und kleinere Baustellen begleiten uns jetzt auch wieder täglich. Ein kurzer Rundblick: Während vor allem auch im Privatbereich einige Häuslbauer neu bauen oder sanieren, laufen öffentlich die Großrpojekte Markstraße in Ardagger Markt und der Glasfaserausbau in Moos weiter. In den letzten Tagen haben wir auch 2 Siedlungsstraßen (Christophorusstraße in Stephanshart und Römerweg II in Ardagger Markt), die erst später asphaltiert werden, mit Recyclingmaterial überzogen, damit die Anrainer, die schon fertig gebaut haben, auch in der Sommerhitze möglichst “staubbefreit” leben können. Aktuell werden auch Asphaltkünetten nach dem Glasfaserausbau wieder verschlossen. Und die Unwetter der letzten Tage und Wochen führen natürlich auch laufend zu notwendigen Reparaturen. So ist durch einen unvermuteten Wassereintritt durch einen Deckel eine Wasserpumpe in einem an sich dichten Schacht im Bereich Kollmitz eingegangen und musste repariert werden.
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Gestern wurde von der Regierung bekannt gegeben, dass man nun noch mehr Förderung in die E-Mobilität stecken möchte. Der Kauf von E-Autos und die Anschaffung von Ladestationen (auch privat) soll noch weiter forciert werden. Ab heute – 1. Juli 2020 bereits – erhalten Käufer statt wie bisher 3.000 Euro nun eine Förderung in der Höhe von bis zu 5.000 Euro für den E-Auto Ankauf. Auch andere emissionsfreie Fahrzeuge, wie etwa Nutzfahrzeuge, Elektro-Mopeds und Fahrräder, und eben die Installation von privaten Ladestationen wird gefördert. Ab heute Mittwoch können die neuen Förderungen bereits beantragt werden. Das Programm läuft bis Ende des Jahres. >> Hier geht´s zu allen Förderdetails

Aktuell haben wir in Ardagger 5 Elektrotankstellen: Einerseits im Zentrum jeder Katastralgemeinde und dann noch eine bei der NMS Ardagger. >> Hier findest Du die Standorte im Detail!
Und nachdem die Regierung gerade sehr viel Geld in den Umbau des Energiesystems in Form von Förderungen steckt (siehe oben E-Mobilität), hab ich dieses Foto einfach machen müssen, als ich am Gemeindeamt diese 2 Broschüren in der Post vorgefunden habe: Einerseits eine der IG Windkraft Österreich und andererseits eine der Sparte der Mineralölindustrie in der Wirtschaftskammer…..
Weil sehr viele Kirtage abgesagt werden, hat das ORF Magazin Thema die Situation der 4000 Marktfahrer in Österreich aufgegriffen. Einige Marktfahrerinnen kennen wir auch von unseren Kirtagen – speziell vom Kollmitzberger Kirtag – Du kannst den Bericht über deren prekäre Situation hier nochmals nachlesen und nachhören.
Abschließend heute noch ein Tipp für alle, die sich speziell für kommunale Themenstellungen interessieren. Die Kommunalen Sommergespräche finden auch heuer statt. Das Thema: “Nachhaltige Daseinsvorsorge – krisensicher in die Zukunft”. >> vielleicht interessiert´s Dich!
Zuletzt noch ein Teil der neuen Regeln, die ab heute (1. Juli 2020) beteffend der COVID-19 Maßnahmen gelten und vor allem im Gemeindebereich von Bedeutung sind. Danke für die Ausgearbeitung an die Juristen des NÖ.Gemeindebundes und angesichts der in den letzten Tagen angestiegenen Coronazahlen. BITTE weiterhin ABSTAND halten:
1. Gastgewerbe: An der Sperrstundenregelung bis 1.00 Uhr des darauffolgenden Tages hat sich nichts geändert (einzig bei geschlossenen Veranstaltungen, siehe Punkt 6), jedoch wurde die
frühestens zulässige Aufsperrstunde von 6.00 Uhr auf 5.00 Uhr festgelegt. Die Zuweisung der Gäste auf ihre Plätze ist nicht mehr zwingend vorgesehen und wurde gestrichen.
Weggefallen ist weiter der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz für die Betreiber und Mitarbeiter (Kellner) bei Kundenkontakt.
2. Sport: Bei der Sportausübung gibt es eine bedeutende Lockerung. So gilt zwar weiterhin beim Betreten der Sportstätten ein Ein-Meter-Abstand, bei der Sportausübung selbst ist aber die Abstandsregelung von zwei Metern gefallen – sohin sind auch Sportarten mit Körperkontakt (etwa Mannschaftssportarten wie Fußball) wieder möglich. Sollten derartige Sportarten von Vereinen ausgehen oder auf nicht-öffentlichen Sportstätten ausgeübt werden, dann ist der Verein bzw. der Betreiber der Einrichtung angehalten, ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen, das folgende Themen zu beinhalten hat:
- 1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,
- 2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
- 3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
- 4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
3. Veranstaltungen: Lockerungen gibt es auch bei Veranstaltungen. So sind ab 1. August Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit bis zu 200 Personen erlaubt. Ab 1. August müssen nur mehr (alle) Veranstaltungen mit über 200 Personen einen COVID19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen (bis Ende Juli alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen). Ab 1. September 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit behördlicher Bewilligung mit bis zu 5.000 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 10.000 Personen im Freien zulässig.
4. Fach- und Publikumsmessen: Klargestellt wurde in einem eigenen Absatz, dass für Einzelveranstaltungen wie zum Beispiel Vorträge und Seminare im Rahmen von Fach- und Publikumsmessen die Höchstgrenzen (Personenanzahl) bei Veranstaltungen gelten.
5. Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager: Es wird nunmehr geregelt, dass für außerschulische Jugenderziehung, Jugendarbeit und
Ferienlager „§ 10 sinngemäß gilt“ und damit sinngemäß all jene Regelungen gelten, die für Veranstaltungen gelten.
6. Ausnahmen: Hervorzuheben ist die neue Regelung in § 11 Abs. 9 wonach die Sperrstundenregelungen nach dieser Verordnung nicht für geschlossene Gesellschaften gelten, wenn zumindest drei Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Betreiber der Betriebsstätte des Gastgewerbes oder dem Betreiber der Veranstaltungsstätte die Teilnehmer der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Betriebsstätte des Gastgewerbes oder der Veranstaltungsort ausschließlich durch Teilnehmer der geschlossenen Gesellschaft betreten werden. Damit sind Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern (geschlossene Gesellschaften) in Gaststätten oder Veranstaltungsstätten ohne zeitliche Beschränkung möglich. Bislang galt, dass diese Verordnung unter anderem nicht für „Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung gilt“. Von dieser Ausnahme gibt es nunmehr eine Klarstellung dahingehend, dass die Verordnung sehr wohl gilt „beim Parteienverkehr in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, sofern keine anderslautende Hausordnung besteht“. Es ist daher grundsätzlich der Ein-Meter-Abstand einzuhalten, sofern keine anderslautende Hausordnung festgelegt wurde.
7. Mithilfe durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes: Eine neue Bestimmung regelt, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes je nach Gefahrensituation von Strafmaßnahmen absehen können.
8. Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen des COVID-19-Präventionskonzepts: Neu ist, dass überall dort, wo verbindlich ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten
und umzusetzen ist, dieses Konzept auch „ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von
Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten kann“. Bei der Sportausübung durch Spitzensportler musste dieser Punkt bislang schon vom
Präventionskonzept umfasst sein.
Alles GUTE und einen schönen Tag an diesem Mittwoch, den 1.Juli 2020