Zweiter voller Lockdown vom 17.11. bis 6.12.2020 – Das sind die Maßnahmen im Detail. Bitte halte sie ein!

Heute wurde der zweite volle Lockdown wegen des Coronavirus und des absehbaren Kollabs des Gesundheitssystemes verkündet. Er gilt ab 17.11.2020 zumindest bis 6.12.2020. Wir in Österreich sind mit derart schwerwiegenden Maßnahmen nicht allein. Europa- und weltweit drehen wegen der hohen Infektionszahlen immer mehr Staaten zu. Wirkung hat das alles aber nur, wenn sich die Menschen auch mit SOLIDARITÄT für andere daran halten. Katharina Mittelstaedt schreibt dazu in einem KOMMENTAR im STANDARD am 14.11. : “In der Analyse der irgendwann überstandenen Krise wird man die Regierung in die Pflicht nehmen. Aber wir sitzen alle im selben Boot und können rudern. Wenn wir schließlich sagen müssen, dass Österreich in der Bekämpfung von Covid versagt hat, muss man ehrlich sein: Dann sind wir alle gescheitert.”

Das sind die Maßnahmen, die ab 17.11.2020 gelten:

Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr, ausgenommen sind

  • die Fahrt in die Arbeit
  • der Einkauf von „Grundgütern“
  • der Gang zur medizinischen Versorgung
  • der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ (Spaziergänge und Individualsport inbegriffen)
  • die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
  • der Friedhofsgang
  • der Besuch religiöser Einrichtungen
  • die Versorgung von Tieren
  • wenn unmittelbare Gefahren für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden sind

Kontaktbeschränkungen

  • private Treffen dürfen maximal nur noch mit einer einzigen (immer derselben) Person ausser der Hausgemeinschaft stattfinden
  • dies kann der Lebenspartner, eine Person aus dem Kreis der engsten Angehörigen oder eine wichtige Bezugspersonen sein.

Abstandsregeln, Maskenpflicht

  • Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen Maskenpflicht
  • ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

Handel, Gastronomie und Dienstleistungen weitgehend geschlossen, offen ist nur:

  • der Lebensmittelhandel
  • der Gesundheitsbereich
  • der Agrar- und Tierfutterhandel
  • Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Fahrrad- sowie Kfz-Werkstätten.
  • Die Öffnungszeiten bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr limitiert.
  • Die Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet.
  • Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.
  • Alle „körpernahen Dienstleistungen“ bleiben geschlossen (darunter auch Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen)

Schulen und Kindergärten sind geschlossen

  • Die Betreuung ist, wenn notwendig, gegeben
  • Fernunterricht und Homeschooling wird für alle Schulstufen eingeführt. Dazu noch Details:
    • Montag ist noch normaler Schultag und dient der Vorbereitung und dem Übergang
    • speziell für Schüler ohne IT Geräte wird es Angebote geben
    • “Distance Learning” wird inhaltlich “Vertiefung” bedeuten. Neuer Stoff nur maßvoll.
    • Tests und Schularbeiten werden verschoben und Leistungsbeurteilungen werden auch besonders im Hinblick auf “Mitarbeit” durchgeführt
    • Digitales Unterrichtsmaterial ist jetzt besser als noch vor 1/2 Jahr
    • Nach dem Lockdown wird mit ffp2 Masken, mit Gruppenteilung, mit Antigentestungen usw. weitergearbeitet

>> Hier noch weitere Details zum Bildungsbereich im 2.Lockdown

Veranstaltungen sind komplett untersagt, ausgenommen:

  • Demonstrationen
  • religiöse Veranstaltungen
  • “politisch” notwendige Treffen

Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen, ausgenommen:

  • Beherbergung von Geschäftsreisenden, Monteuren usw.

Sämtliche Sportanlagen werden gesperrt und alle Kontaktsportarten sind generell untersagt, ausgenommen:

  • Individual- und Freizeitsport im Freien, wenn kein Körperkontakt
  • Der Profibereich

Sämtliche Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dazu zählen:

  • Fitnessstudios
  • Bäder
  • Museen
  • Museumsbahnen
  • Kinos
  • Theater
  • Konzertsäle
  • Kabaretts
  • Tierparks
  • Freizeit- und Vergnügungsparks

Am Arbeitsplatz und in den Betrieben gilt

  • Homeoffice wo möglich
  • Wo Einmeterabstand nicht möglich, ist der Mund-Nasen-Schutz PFLICHT

Nur noch ein Besuch pro Patient und Woche in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, ausgenommen:

  • Begleitung von Schwangeren durch 1 Person vor und nach der Geburt
  • Begleitung von Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen durch zwei Personen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.

An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Umsatzersätze für gesperrte Betriebe in unterschiedlichen Höhen (je nach Rahmenbedingungen, Nachholeffekten oder Gewinnvoraussetzungen) und nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsplätze erhalten werden:

  • Für körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker bis zu 80% des Umsatzes im Vergleich zum November 2019
  • Für den Handel grundsätzlich 40 Prozent des Umsatzes – je nach verderblicher und stark saisonal bedingter Ware oder Waren die keinen oder kaum Wertminderungen unterliegen oder wo Nachholeffekte zu erwarten sind werden zwischen 20 und 60% ersetzt. Die genauen Listen und Abgrenzungen werden noch finalisiert und die technischen Arbeiten für die Abwicklung sind in Umsetzung.

Fixkostenzuschuss II für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben in einem 2 Säulen Modell (ab Ende November einreichbar):

  • Var. 1: Fixkostenzuschuss abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, wobei bei dieser Variante Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt sein werden.
  • Var. 2: Fixkosten-Verlust-Variante für größere Unternehmen

>> Hier die Details zu den Lockdown_Hilfen für die_Wirtschaft

Arbeitsplatzsicherung und Hilfe für die Arbeitnehmerinnen durch

  • Corona Kurzarbeit für die Betriebe
  • Unterstützung bei Homeoffice
    • Unfallversicherung für alle, die von zu Hause aus arbeiten (befristet bis Ende März)
    • Pendlerpauschale bleibt, auch wenn man zu Hause arbeitet (quasi als Ersatz für die Homeofficekosten)
    • Beratendes arbeitsmedizinisches Angebot durch das
  • Sonderbetreuungszeit
    • flexible Betreuungszeit in den Kindergärten
    • ….

>> Hier die Details zu den Lockdown_Hilfen für die_Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Alle Details zu den Maßnahmen finden sich unter folgenden LINKS:

Bitte hilf mit, dass wir die Infektionszahlen wieder senken!

2 Gedanken zu “Zweiter voller Lockdown vom 17.11. bis 6.12.2020 – Das sind die Maßnahmen im Detail. Bitte halte sie ein!

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