Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!
Heute – 8.2.2021 – ist der erste Tag der vorsichtigen Lockerung der strengen Coronaregeln. Und deshalb darf ich Dir gleich nochmals in Erinnerung rufen, was wie möglich oder unmöglich ist:
- Rechtsgrundlage ist die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
- Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-
Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Arbeitsorte. Hier wird grundsätzlich weiterhin die
MNS-Pflicht gelten. - An allen öffentlichen Orten – indoor und outdoor – ist ein Mindestabstand von zwei Metern
einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben,
sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. - Die Ausgangsbeschränkung gilt nicht mehr ganztägig, sondern “nur” von 20.00 bis 06.00 Uhr.
Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind alle Situationen zur/für……:- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
- Aber auch unter Tags – zwischen 06.00 und 20.00 Uhr – dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen und höchstens 4 Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.
- Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die maximalen Öffnungszeiten sind von 06.00 bis 19.00
Uhr. Pro Kunde muss eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein. Kunden und Mitarbeiter müssen
eine FFP2-Maske tragen. In Einkaufszentren darf nicht in allgemeinen Bereichen verweilt
werden. Speisen und Getränke dürfen nicht im allgemeinen Bereich konsumiert werden. - Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden. Allerdings mit gewissen Auflagen oder Einschränkungen:
- Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage, Pediküre) dürfen nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen werden. Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Auch Personen, die bereits geimpft sind, müssen aktuell “noch” einen Test machen und vorweisen, da über die Wirkung der Impfungen noch zu wenig valide Daten vorliegen und diese in erster Linie einen Selbstschutz und nicht einen Fremdschutz darstellt.
- Für Kinder unter 10 Jahren ist kein Test erforderlich
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen. Allerdings müssen sie über ihre Infizierung auch einen Nachweis bringen. Dieser kann sein:
- ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Infektionszeitraum.
- Alternativ kann auch ein positiver Test auf neutralisierende Antikörper (gültig sechs Monate ab Testzeitpunkt) vorgelet werden.
- Oder nachgewiesen werden kann die Infektion etwa auch durch ein nachträgliches ärztliches Attest
- Achtung: Antikörper-Schnelltests oder ELISA-Tests sind nicht ausreichend, da diese nur Auskunft
darüber geben, ob eine positiv getestete Person schon einmal infiziert war.
- Es müssen bei allen Dienstleistungen FFP2-Masken getragen werden. Ist dies aufgrund der Eigenart
der Dienstleistung nicht möglich, sind sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. - Pro Kunde muss in jedem Fall eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein.
- Für Gesundheitsdienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Heilmassagen ist es nicht notwendig, ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Sehr wohl gilt aber auch hier die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
- In der Freizeit dürfen nun wieder Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive besucht werden. Allerdings auch mit der Einschränkung, dass pro Besucher 20 m2 Fläche vorhanden sein müssen und es besteht auch hier FFP2-Maskenpflicht). Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder
geöffnet.
Wegen der Möglichkeit des “Eintrittstestens” bei körpernahen Dienstleistungen wurden nun überall die Testkapazitäten massiv erweitert und auch in den letzten Tagen sind noch weitere Testmöglichkeiten dazugekommen, so dass sich für Dich in nächster Nähe fast laufend eine Testmöglichkeit ergibt. Bitte nimm aber in Kauf, dass das vielleicht auch einmal in einer Nachbargemeinde ist. Nur durch die kleinräumige und dezentrale Organisation in den Gemeinden schaffen wir es, Dir ein umfassendes Angebot zu bieten!
Für die Teststandorte suchen wir übrigens laufend noch weiteres Personal – vor allem auch Hilfspersonal. Gefragt sind Menschen, die EDV Eingaben machen können, die die zu Testenden rasch und kompetent informieren können und sich rasch in einem kleinen Testteam eingliedern. Vor allem auch für Studenten, die Gelegenheitsjobs suchen, kann die Abgeltung von € 10,–/h auch ein zusätzlicher Anreiz sein. Wir haben dafür nicht nur in Ardagger Bedarf sondern es wurde mittlerweile eine kleine interne Plattform geschaffen, wo wir Hilfskräfte zwischen den Gemeinden vermitteln. Bitte melde Dein Mitarbeitsinteresse einfach bei mir.
Persönlich bin ich der Meinung, dass die Teststraßen und das “Eintrittstesten” unsere Leben nun über Monate prägen werden, dass sie aber auch einiges ermöglichen werden, was sonst wahrscheinlich nicht gehen würde. Ich gehe auch davon aus, dass – wenn es weitere Lockerungen gibt – Eintrittstests auch für Gastronomie und andere Bereiche kommen werden. Insofern wird die dauerhafte Teststruktur mehr denn je notwendig sein und werden wir diese auch laufend weiterentwickeln müssen.
Zum Testen noch ein paar interessante Fakten und die Beantwortung von Fragen, die dazu noch am Wochenende an mich herangetragen worden sind:
- Kann ich als Niederösterreich auch in Oberösterreich (Grein, Mauthausen, Perg) oder als Oberösterreicher in Niederösterreich testen gehen?
JA, selbstverständlich. TESTEN kennt keine GRENZEN! Aber bitte beachte, dass Du Dich in OÖ. auf http://www.oesterreich-testet.at anmelden musst und auch einen Zeitslot für Deinen Test zugewiesen bekommst. In Niederösterreich hingegen musst Du auf http://www.testung.at anmelden und kannst immer dann kommen, wenn eine Teststelle offen hat. - Warum gibt es wenige Nachmittagstestangebote oder am Sonntag keine Möglichkeit?
Im Bezirk Amstetten haben wir versucht, den Sonntag auch für Tester und Helfer grundsätzlich frei zu halten. Dafür starten wir zeitig am Montag in der Früh in mehreren Teststandorten. Und am NAchmittag werden die Angebote noch “verdichtet”. Wallsee, Zeillern, Ferschnitz u.a. sind noch dabei ihre TEstangebote zu fixieren. DA soll auch am NAchmittag noch was dazukommen und Grein testet ohnehin 7 Tage die Woche am Nachmittag (auch am Sonntag)! - Die Testzahlen sind wegen des Eintrittstestens gegenüber der Vorwoche NÖ.weit fast um 100% gestiegen. Gestern am Sonntag war es sogar eine Versiebenfachung gegenüber dem Sonntag vor einer Woche. Du kannst laufend auf http://www.testung.at/dashboard selbst verfolgen, wie sich die Testzahlen und auch die Anzahl der davon positiv abgetesten entwickeln.
Damit noch ein kurzer Themenwechsel:
Diese Woche ist gegen Wochenmitte (passendes Wetter vorausgesetzt) vorgesehen, dass wir die Glasfaserarbeiten am Kollmitzberg wieder aufnehmen.
Weiters haben sich aus 3 TRAFOBEREICHEN schon Liegenschaftsbesitzer für ein Stromtausch-Pilotprojekt gemeldet. Vielleicht interessierts auch Dich noch. In den Frühstücksnews vom Freitag gibt´s alle Infos dazu >>
Am Samstag dürfte sich jemand einen Spass gemacht haben und eine Glasfaser-Leerrohrrolle vom Bauhof-Lagerplatz im Bereich Schmiedmühle in den Altbach gerollt haben. Eine solche Rolle hat (voll) einen Wert von rund € 2100,– und schon kleine Verunreinigungen im Inneren der “Minipipes” machen sie mehr oder weniger wertlos. Schmutziges Bachwasser kann genau diese Verunreinigungen herbeiführen! Weil es sich hierbei um öffentliches Eigentum handelt, das jede und jeder Steuerzahler zu berappen hat, darf ich die fleissigen “Rollenroller” ´dringend bitten, dass sie sich am Gemeindeamt oder bei mir (0676 6047728) melden, dass wir hier eine Lösung finden können, sonst ist eine polizeiliche Anzeige gegen “unbekannt” nicht auszuschließen. Von selbst ist die Rolle da wohl nicht hingekommen……
Abschließend noch alles GUTE für Deinen heutigen TAG mit 2 GESUNDHEITSTIPPS aus der Neuen Züricher Zeitung:
Servus Hannes,
das Kulturforum Donauland Strudengau blickt optimistisch in die Zukunft.
Wir sind bereits mitten in den Planungen für die donauFESTWOCHEN im Strudengau 2021, die
von 30. Juli bis 22. August 2021 stattfinden sollen – wissend, dass die schon 2020 erprobten Pandemie-Maßnahmen wohl auch 2021 noch erforderlich sein könnten.
Wir sind guter Dinge, im kommenden Sommer wieder eine Opernproduktion auf Schloss
Greinburg realisieren zu können. Am Programm: “Siroe, Re di Persia” von Georg Friedrich Händel,
eine selten gehörte Barockoper, in einer innovativen szenischen Umsetztung unter der Leitung von
Kobie van Rensburg. Erich Traxler, aufgewachsen in Waldhausen, leitet das L´Orfeo Barockorchester.
In der Konzertreihe feiern wir mit dem L´Orfeo Barockorchester in der Stiftskirche Waldhausen
25. Geburtstag, auch das L´Orfeo Bläserensemble wird zu Gast sein! Wir freuen uns schon jetzt
auf das Celloquartett Capella Santa Cecilia (am 31. Juli 2021 in der Stiftskirche in Stift Ardagger), den Lautenisten Hubert Hofmann mit der Sopranistin Maria Ladurner, das L´Arcadia Quartett, Bariton Matthias Helm im Trio Perpetuo, das Blockflötenquartett Element of Prime, die Formation Salon Odjilà rund um Akkordeonistin Manuela Kloibmüller (am 8. August 2021 beim Hauer) u.v.m.
LandART am Großdöllnerhof in Rechberg, unser traditioneller Opernworkshop für Kinder und Jugendliche und – ein besonderes Anliegen des Kulturforums – inklusive Kunst vervollständigen das Programm 2021.
Alle Infos und in Kürze auch schon Kartenbestellungen unter http://www.donau-festwochen.at
Das Team der donauFESTWOCHEN im Strudengau
Gratuliere. Das hört sich ja sehr gut an und verspricht wunderbare Erlebnisse im heurigen Jahr!