Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!
Gestern vormittag war die 3a Klasse unserer Volksschule am Gemeindeamt. In 2 spannenden Stunden haben wir einen Kinderbürgermeister gewählt, konnten die Kinder die Grundzüge und Prinzipien der Gemeindearbeit erfassen und die Kinder haben im Rahmen einer “Kindergemeinderatssitzung” auch einige Projekte und Themen ausdiskutiert, die ihnen wichtig waren. Herzlichen DANK an Klassenlehrerin Corina Aichinger und Elternvertreterin Manuela Brandstetter, die die enorm interessierte Klasse begleitet haben! Ich war beeindruckt vom vielen Wissen, das die Kinder schon über die Gemeinde angesammelt haben! Was mich aber vor allem faszinierte war, wie reif sie auch bei Aushandlungsprozessen, bei der Meinungsbildung und auch bei der Themensetzung für eine Gemeinde der Zukunft bereits sind! Da wächst eine großartige Generation heran! In den kommenden 14 Tagen werden jetzt übigens auch noch die 3b und die 4a und 4b der Volksschule aufs Gemeindeamt kommen, um ihr Erlerntes in Sachen Gemeinde zu festigen!
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Seit heute, 10. Juni gelten weitere Lockerungen und neue Coronaregeln. Du findest alle aktuellen Vorgaben >> hier auf der Homepage des Gesundheitsministeriums! Das Wichtigste für uns in der Gemeinde auch nochmals kurz zusammengefasst (entnommen aus einer Aussendung des NÖ.Gemeindebundes):
- Allgemeines
- Überall dort, wo ein Zwei-Meter-Abstand gegolten hat, gilt ab 10. Juni 2021 ein Ein-MeterAbstand.
- Die Maskenpflicht im Freien wird weitgehend beseitigt (Märkte im Freien, Veranstaltungen;
nicht aber im Gastgewerbe bei Mitarbeitern). - Überall dort wo eine 20m²-Regelung gegolten hat, gilt ab 10. Juni 2021 eine 10m²-Regelung
(10m²/Person). - Überall dort wo es eine Kapazitätsbegrenzung von 50% gegeben hat, gilt ab 10. Juni 2021
eine max. Auslastungsbegrenzung von 75% (so etwa bei Veranstaltungen, Seilbahnen). - Überall dort, wo es eine zeitliche Beschränkung gab, wurde diese gelockert – von 22.00 Uhr
auf 24.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 5.00 Uhr (Gastronomie, Freizeiteinrichtungen,
Kultureinrichtungen, Sportstätten aber auch das Konsumationsverbot im Umkreis von 50
Metern etc.).
- Mobilität
- Gelockert wurden private Fahrgemeinschaften – die Regelung, dass in jeder Sitzreihe nur
zwei Personen befördert werden dürfen, ist weggefallen. - Eigene Regelungen wurden für die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen im
Gelegenheitsverkehr getroffen (Maskenpflicht in geschlossenen Räumen; 3GNachweispflicht; COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragter; hinsichtlich
Speisen und Getränke sinngemäße Anwendung der Regelungen über die Gastronomie)
- Gelockert wurden private Fahrgemeinschaften – die Regelung, dass in jeder Sitzreihe nur
- Gastronomie
- In der Gastronomie sind Besuchergruppen von acht Personen zuzüglich (eigener oder unter
Aufsicht stehender) minderjähriger Kinder in geschlossenen Räumen zulässig und im Freien
Besuchergruppen von 16 Personen zuzüglich minderjähriger Kinder. Eine Beschränkung der
Anzahl der Kinder ist nicht mehr vorgesehen. - Etwas strenger sind die Regelungen für Arbeitnehmer im Gastgewerbe mit unmittelbarem
Kundenkontakt geworden – diese brauchen dauerhaft einen Nachweis im Sinne der 3G (es
reicht nicht mehr eine einmal wöchentliche Testung) und zudem muss auch im Freien eine
Maske oder ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
- In der Gastronomie sind Besuchergruppen von acht Personen zuzüglich (eigener oder unter
- Zusammenkünfte
- Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind mit acht Personen zuzüglich
minderjähriger Kinder (eigener oder unter Aufsicht stehender) zulässig. - Zusammenkünfte im Freien sind mit 16 Personen zuzüglich minderjähriger Kinder (eigener
oder unter Aufsicht stehender) zulässig. - Bei Zusammenkünften von nicht mehr als acht Personen gilt keine Abstands- und
Maskenpflicht (gleich, ob im Freien oder in geschlossenen Räumen). In diese Zahl sind
minderjährige Kinder dieser Personen und Minderjährige, denen gegenüber diesen
Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen, nicht einzurechnen. - Weiterhin sind Zusammenkünfte ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze nur bis
zu einer Anzahl von 50 Personen erlaubt. - Zusammenkünfte mit mehr als 17 Personen (und damit ab 18 Personen) sind spätestens
eine Woche zuvor anzuzeigen – es gilt die 3G-Nachweispflicht und der Ein-Meter-Abstand.
Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist im Freien zulässig (in geschlossenen Räumen weiterhin verboten), es gelten die Regelungen des Gastgewerbes
sinngemäß. - Weiterhin sind Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit
1.500 in geschlossenen und 3.000 Personen im Freien zulässig – bis 50 Personen ist die
Zusammenkunft anzumelden und mit mehr als 50 Personen bedarf es einer Bewilligung. - Bei (nicht beruflichen) Proben und künstlerischen Darbietungen gelten die Regelungen für
„Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze“ sinngemäß. - Bei Sport an öffentlichen Orten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu
Körperkontakt kommt, bedarf es weder einer Anzeige noch einer Bewilligungspflicht für diese
Zusammenkunft.
- Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind mit acht Personen zuzüglich
- Jugendbetreuung und Ferienlager
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit oder betreute Ferienlager sind mit bis
zu 50 Teilnehmern zulässig (zuvor waren es 20 zuzüglich vier Betreuer), wobei wie bisher
mehrere derartige Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden dürfen. Kinder und Jugendliche
brauchen nur beim erstmaligen „Betreten“ des Ferienlagers einen 3G-Nachweis (für Kinder
bis 10 braucht es aber ohnedies generell keinen 3G-Nachweis und angekündigt wurde, dass
ab 1. Juli 2021 Kinder bis 12 Jahre keinen 3G-Nachweis brauchen).
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit oder betreute Ferienlager sind mit bis
- Gelegenheitsmärke
- Bei allen Gelegenheitsmärkten (die erst in der 3. Novelle der Verordnung eigens geregelt
wurden) gilt nun in geschlossenen Räumen auch eine 10m²-Regelung. - Gelockert wurden zudem die Regelungen bei Gelegenheitsmärkten, an denen lediglich Waren, Speisen oder
Getränke zum Verkauf angeboten werden (keine Attraktionen, Dienstleistungen etc.) – es
braucht keinen 3G-Nachweis und auch keine Registrierung der Gäste.
- Bei allen Gelegenheitsmärkten (die erst in der 3. Novelle der Verordnung eigens geregelt
- Nicht öffentliche Sportstätten, Freizeit und Kultureinrichtungen
- Eine Erleichterung gibt es für all jene Betriebsstätten, nicht öffentliche Sportstätten oder
Freizeit- und Kultureinrichtungen, an denen kein Personal vor Ort ist: Der 3G-Nachweis
muss nicht überprüft werden, sondern dieser ist von den Kunden bzw. Personen für die
Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
- Eine Erleichterung gibt es für all jene Betriebsstätten, nicht öffentliche Sportstätten oder
Seit heute ist es auch möglich, zumindest ZERTIFIKATE über erfolgte Genesung und erfolgte Testung (vorerst noch ohne Impfung) auch am Gemeindeamt ausdrucken zu lassen. Die Voraussetzungen dafür wurden allerdings erst sehr kurzfristig technisch seitens des Gesundheitsministeriums geschaffen und das hat zumindest in den Medien gestern zu einigen kritischen Berichten geführt. Servus TV war dazu auch kurzfristig in Ardagger am Gemeindeamt, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Du kannst den sehr kurzen Bericht in den SERVUS TV Nachrichten von gestern abend 19.20 Uhr (ab Minute 6) nachschauen: >>https://www.servustv.com/videos/AA-277VS7BVH1W11/; Danke auch an Sonja Amon – unsere Bürgerservicemitarbeiterin – die sich dafür kurzfristig noch Zeit genommen hat und schlussendlich dem Redakteur von SERVUS TV auch gleich noch die Handysignatur ausgestellt hat! Und die wird er auf jeden Fall brauchen, wenn er das am ende praktischte Nachweissystem für die 3G, nämlich den grünen Pass am Handy, später über http://www.gesundheit.gv.at downloaden will.
Abseits der Bewältigung der Coronapandemie gab´s gestern noch eine kleine Überraschung für die Familie Schauer aus Haselhof in Stephanshart. Sie sind der 100. Glasfaserkunde von LandConnect am Glasfasernetz in unserer Gemeinde. Bei insgesamt mittlerweile 500 aktiven Kunden ist das für diesen Anbieter eine große Leistung. Wolfgang Klöckl von LandConnect hat ein kleines Präsent überbracht und bei Andreas Schauer auch erfahren, was alles notwendig war, damit die neue Glasfaserleitung auch bis nach Haselhof gekommen ist. Andreas Schauer war in seinem Bereich übrigens einer der “Motoren” beim Verlegen der Leitungen und dafür darf ich mich auch seitens der Gemeinde nochmals herzlich bedanken!
Zum Thema Glasfaser sind wir übrigens gerade dabei, dass wir die zukünftigen Förderlandkarten nochmals prüfen. Dazu hat es eine Veröffentlichung des Ministeriums gegeben und überall dort, wo jetzt auch neue Fördergebiete kommen, wird dann auch ein zukünftiger Ausbau leichter sein. Deshalb gehen wir den Vorschlägen des Ministeriums für Ardagger da noch einmal “minutiös” nach und nominieren auch Fördergebiete nach, soweit das plausibel ist.
Abschließend für heute noch 2 Meldungen aus der Presse:
- Eine Studie, die nun der ORF veröffentlicht hat, besagt, dass die Hälfte aller Krankenpfleger immer wieder an einen Berufsausstieg denkt. In absoluten Zahlen wären das 27.700 Pflegekräfte. Befragt wurden Beschäftigte im Krankenhausbereich während der dritten Welle der Coronavirus-Pandemie im März und April. Von ihnen gaben 86 Prozent in der repräsentativen Umfrage an, dass sich die Arbeitssituation durch das Coronavirus sehr stark oder stark verschlechtert hat.. >> Lies den gesamten Bericht hier auf ORF.AT
- In den letzten Monaten ihrer Kanzlerschaft wird Angela Merkel auch was die Zukunft anlangt in vielen Fragen immer deutlicher. “Wir leben weltweit auf Kosten jüngerer Generationen” sagte sie bei der 20. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. >> ZEIT ONLINE berichtet darüber hier!
Für heute Donnerstag wünsche ich Dir einen guten und erfolgreichen TAG und geniesse ihn umso mehr mit den ab heute 10. Juni geltenden weiteren CORONA-“Freiheiten!”