Lockdown ab Montag, den 22.1.2021: Was das für unsere Lebensbereiche heißt.

Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!

Ab Montag, den 22.11.2021 gilt ein vollständiger “Lockdown”. Keiner wollte diese “Vollbremsung”. Aber sie ist jetzt “Realität” und notwendig, um bei den hohen Infektionszahlen das Gesundheitssystem noch leistungs- und arbeitsfähig zu halten. Dabei geht es lange nicht mehr nur um die Coronapatienten mit schweren Verläufen. Es geht mittlerweile auch um andere akute Krankheiten, deren Behandlung bei immer höheren Belegzahlen in den Krankenhäusern gefährdet sind. Ich bitte Dich um Verständnis, dass das jetzt zum vierten mal drastische Einschränkungen und Prioritätensetzungen braucht. Und auch wenn das frustriert, bitte ich Dich trotzdem: Leiste auch in Deinem Bereich einen Beitrag, dass wir die Infektionsausbreitung wieder stoppen!

Das alles gilt ab Montag, dem 22.11.2021 im mittlerweile 4. LOCKDOWN:

  • Generell:
    • FFP2-Maske verpflichtend in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden sind)
    • Generelle Ausgangsbeschränkungen
  • Ausnahmegründe zum Verlassen der Wohnung sind:
    • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
    • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
    • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
      • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
      • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
      • gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
      • Deckung religiöser Grundbedürfnisse
      • Versorgung von Tieren
    • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
    • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
    • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
    • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
    • Betreten von bestimmten Kundenbereichen
    • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen.
  • Kinderbetreuung und Kindergarten: Die Betreuungseinrichtungen sind offen. Es gelten aber strenge Zugangsregeln. Wenn eine Betreuung während der “Lockdownzeit” auch zu Hause möglich ist, dann begrüßen wir das.
  • Volks- und Mittelschule bzw. Nachmittagsbetreuung: Alle sind offen. Es gilt aber im gesamten Schulgebäude Maskenpflicht  >> Hier eine Übersicht über die Maßnahmen im Schulbereich ab 22.11.2021
  • Musikschule: Gruppenunterricht findet nicht statt. Die Masken- und Testpflichten wie in der Schule sind einzuhalten. Deswegen geht´s bei Blasinstrumenten und Gesang für die nächsten 20 Tage entweder ins Distance Learning oder in einen erklärenden Theorie-Einzelunterricht. Instrumente wo die Maskenpflicht von Lehrer und Schüler eingehalten werden kann, können weiter unterrichtet werden. >> Hier eine Übersicht über die Maßnahmen im Musikschulbereich ab 22.11.2021
  • Gemeindeamt: Das Gemeindeamt ist offen, weil gerade jetzt viele Impfzertifikate auszustellen sind, behördliche Wege für die Bürgerinnen und Bürger weiter möglich sein sollen und auch Genehmigungs- u.a. Verfahren ohne Verzögerung weiterlaufen sollten. Es gilt in jedem Fall FFP2 Maskenpflicht, Abstand usw.; Wenn ein direkter Kontakt allerdings nicht notwendig ist, bitte Telefon, Mail und Internet nutzen! Wir sind unter 07479 7312 oder gemeinde@ardagger.gv.at; buergerservice@ardagger.gv.at bzw. bauamt@ardagger.gv.at auch laufend erreichbar.
  • Arbeitsplatz: Hier gilt grundsätzlich weiter die 3G Regel und FFP2 Maskenpflicht, wie oben schon beschreiben. Und in verschiedenen Bereichen auch strengere oder zusätzliche Regeln – je nach Arbeitgebervereinbarung.
  • HANDEL bzw. Lebensmittelhandel: Der Lebensmittelhandel ist geöffnet. Hier gilt die FFP2 Maskenpflicht. Weitere HAndelseinrichtungen aber sind geschlossen. Im Detail gilt:
    • Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen dürfen nicht betreten werden.
    • Kundebereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen (z.B. Tierarztbesuch) dürfen nur nach Vorlage eines 2-G Nachweises betreten werden. Kund:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Ist dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich, ist durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
    • Ausnahmen bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Es dürfen nur Waren angeboten werden die dem typischen Warensortiment der Betriebsstätte entsprechen. Hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:
      • öffentliche Apotheken
      • Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
      • Drogerien und Drogeriemärkte
      • Banken
      • Tankstellen
  • Homeoffice: Es besteht keine Verpflichtung aber eine Empfehlung zum Homeoffice. In unserer Gemeinde haben aktuell 530 Kundinnen und Kunden einen aktiven Glasfaseranschluss, der Homeoffice erleichtert. Weiters sind die Mobilverbindungen in weiten Teilen der Gemeinde halbwegs normal ausgebaut.
  • Kirche: Die Kirchen sind geöffnet. Gottesdienste finden statt. Allerdings ist ein Abstand von 2m zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt
    leben, von mindestens 2 Metern sicherzustellen. Es besteht FFP2 Maskenpflicht. (auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel) >> Die Details sind in einer eigenen Rahmenordnung festgelegt
  • GASTRONOMIE- und Freizeiteinrichtungen bzw. Handelsbetriebe: Diese haben geschlossen. Speisenabholung oder sonstige Abholgeschäfte sind möglich. Die Konsumation ist nicht im Umkreis von 50m gestattet. Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen derzeit nicht stattfinden
  • Verkehrsmittel:
    • Fahrgemeinschaften von haushaltsfremden Personen unterliegen der FFP2-Maskenpflicht
    • Die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen ist zurzeit nicht möglich.
    • In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt FFP2 Maskenpflicht

>> Die Regelungen sind hier im Detail auf den Seiten des Gesundheitsministeriums nachzulesen!

Ich bitte Dich nochmals um Einhaltung der Regelungen, um die Virusausbreitung zu begrenzen. Herzlichen DANK für Deine Mithilfe. Danke dass Du damit Dich und andere schützt!

 

 

 

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