
Für den neuen Wahltermin werden je nach neuer gesetzlicher Lage, die noch vom Nationalrat zu beschließen sein wird, ganz neue Wählerverzeichnisse, bei denen alle Veränderungen in der Wählerevidenz berücksichtigt werden und auch Jungwähler ab 16 voraussichtlich mitaufgenommen werden, Grundlage sein. Und auf dieser Basis wird es dann eine neuerliche amtliche Verständigung geben. Ich bitte nochmals um Verständnis!
