Ab Montag, dem 8.11.2021 gelten aufgrund der hohen Infektionszahlen neue Coronaregeln. Ich habe versucht, sie – soweit geht – übersichtlich für die verschiedenen Bereiche (Freizeit, Arbeit, Handel oder Veranstaltungen usw. ) zusammenzufassen.
Zunächst noch eine ORF Grafik vom 6.11.2021 zu den Infektionszahlen, die bereits über dem Spitzenwert vom 2. Lockdown im November 2020 liegen:
1. Für FREIZEITAKTIVITÄTEN gilt 2G:
Überall wo bisher 3-G gegolten hat gilt jetzt nur mehr 2-G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – Ausnahme: am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen):); 2G gilt jetzt zum Beispiel für:
- körpernahen Dienstleistungen
- Gastronomie, Nachtgastronomie und Hotellerie
- Theater, Kinos und Opern
- Sport, Freizeiteinrichtungen
- Besucher:innen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen
- auch für sonstige und oben noch nicht explizit ewähnte Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer:innen
Übergangsfrist von 4 Wochen:
In dieser Übergangszeit (bis 6.12.) ist ein Zutritt zu oben genannten Angeboten auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich!
2. Für die ARBEIT gilt 3G:
Geimpft, Genesen, aber auch Getestet kann man zur Arbeit. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests vorerst NOCH für „GETESTET“ anerkannt – was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein.
Übergangsfrist bis 14. November: Ernst gemacht wird mit 3-G am Arbeitsplatz Mitte des Monats November. Bis inklusive 14. November 2021 gilt eine Übergangfrist: Kann in dieser Phase kein 3-G-Nachweis erbracht werden, muss eine FFP2-Maske getragen werden.Diese Übergangsfrist gilt nicht für Personen, die in der mobilen Pflege, in Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe oder in Krankenanstalten und Kuranstalten oder sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, tätig sind.
3. Für das EINKAUFEN gilt FFP2:
Der Handel ist für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte natürlich offen. Es gilt aber FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Büchereien und Museen – auch für alle Personen, die Geimpft oder Getestet sind.
4. Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig! Das heißt ganz konkret für Genesene, dass deren STATUS nach 6 Monaten nicht mehr durch einen Antikörpertest verlängerbar ist. Bisher war das bei hohen Antikörperwerten immer um 3 Monate möglich.
5. Für Veranstaltungen gilt:
- bei mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
- bei mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
- bei mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
6. Eine generelle FFP2-Maskenpflicht gilt im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – und überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist
7. Die Gültigkeit Grüner Pass wird angepasst:
- Die Gültigkeit wird auf neun Monate nach der 2. Impfung begrenzt, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Woche
- Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
8. SERVICE:
- Alle aktuellen Testmöglichkeiten in Niederösterreich findest Du auf www.testung.at
- Alle aktuellen Impfmöglichkeiten in Niederösterreich findest Du auf www.impfung.at
- Aktuelle Testmöglichkeiten in Oberösterreich findest Du auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm
- Alle aktuellen Impfmöglichkeiten in Oberösterreich findest Du auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ooe-impft.htm
