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Zweiter voller Lockdown vom 17.11. bis 6.12.2020 – Das sind die Maßnahmen im Detail. Bitte halte sie ein!

Heute wurde der zweite volle Lockdown wegen des Coronavirus und des absehbaren Kollabs des Gesundheitssystemes verkündet. Er gilt ab 17.11.2020 zumindest bis 6.12.2020. Wir in Österreich sind mit derart schwerwiegenden Maßnahmen nicht allein. Europa- und weltweit drehen wegen der hohen Infektionszahlen immer mehr Staaten zu. Wirkung hat das alles aber nur, wenn sich die Menschen auch mit SOLIDARITÄT für andere daran halten. Katharina Mittelstaedt schreibt dazu in einem KOMMENTAR im STANDARD am 14.11. : „In der Analyse der irgendwann überstandenen Krise wird man die Regierung in die Pflicht nehmen. Aber wir sitzen alle im selben Boot und können rudern. Wenn wir schließlich sagen müssen, dass Österreich in der Bekämpfung von Covid versagt hat, muss man ehrlich sein: Dann sind wir alle gescheitert.“

Das sind die Maßnahmen, die ab 17.11.2020 gelten:

Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr, ausgenommen sind

Kontaktbeschränkungen

Abstandsregeln, Maskenpflicht

Handel, Gastronomie und Dienstleistungen weitgehend geschlossen, offen ist nur:

Schulen und Kindergärten sind geschlossen

>> Hier noch weitere Details zum Bildungsbereich im 2.Lockdown

Veranstaltungen sind komplett untersagt, ausgenommen:

Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen, ausgenommen:

Sämtliche Sportanlagen werden gesperrt und alle Kontaktsportarten sind generell untersagt, ausgenommen:

Sämtliche Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dazu zählen:

Am Arbeitsplatz und in den Betrieben gilt

Nur noch ein Besuch pro Patient und Woche in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, ausgenommen:

An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Umsatzersätze für gesperrte Betriebe in unterschiedlichen Höhen (je nach Rahmenbedingungen, Nachholeffekten oder Gewinnvoraussetzungen) und nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsplätze erhalten werden:

Fixkostenzuschuss II für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben in einem 2 Säulen Modell (ab Ende November einreichbar):

>> Hier die Details zu den Lockdown_Hilfen für die_Wirtschaft

Arbeitsplatzsicherung und Hilfe für die Arbeitnehmerinnen durch

>> Hier die Details zu den Lockdown_Hilfen für die_Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Alle Details zu den Maßnahmen finden sich unter folgenden LINKS:

Bitte hilf mit, dass wir die Infektionszahlen wieder senken!

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