Ardagger: Achtung auf die Regeln für Silvesterfeuerwerke: Maximal Kat. F2 bewilligungsfrei; Abschuss im Ortsgebiet/dicht verbauten Gebiet nicht erlaubt.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F2 (dazu gehören auch alle Silvesterknaller, handelsüblichen Raketen usw.) ist im Ortsgebiet nicht zulässig. Eine entsprechende Ausnahmeverordnung gibt es in Ardagger nicht.
Zusätzlich ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, verboten.
Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 12 Jahre, bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 und Pyrotechniksätzen der Kategorie S1 16 Jahre und sonst 18 Jahre.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.
Für pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2, S2 und P2 sind zusätzliche Sachkunde bzw. Fachkenntnisse und eine behördliche Bewilligung erforderlich. Die zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion. Viel Freude bei der – durchaus auch lautstarken – Begrüßung des neuen Jahres. Aber bitte im Sinne der Regelungen um Rücksichtnahme auf Mitmenschen, Tiere, die Umgebung und auch sich selbst!