„JUNGWÄHLER“ bei der Gemeindewahl! Hast Du Fragen?

Am Sonntag, den 26. Jänner findet die Gemeinderatswahl in unserer Gemeinde Ardagger statt.

Das erste mal Wählen ist nicht schwierig, aber mit 16 oder 17 haben wir uns damals auch gefragt: WARUM eigentlich? WAS soll ich wählen? WER sind die alle? WIE geht das überhaupt? Und WAS machen die?

Hier – nachstehend – findest Du – völlig neutralisiert – einige Fragen und Antworten. Und ich habe auch eine BITTE an DICH: Ob Erstwähler, Jungwähler oder egal wie alt Du bist: Schreib mir hier das, was Dir noch fehlt oder Du noch wissen willst, um für Dich eine richtige Wahlentscheidung treffen zu könen, in dieses Anfragefeld hinein:

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Vielen Dank für deine Antwort. ✨

 

Wer und Was wird eigentlich gewählt?

  • Die Mitglieder des Gemeinderates. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ardagger besteht aus 23 Mandataren.
  • 3 Wahllisten bzw. Wahlparteien bewerben sich für ihre Kandidaten um die 23 Plätze.

Welche Parteien/Listen sind das bei uns in Ardagger?

  • Die Liste „Volkspartei Ardagger – Bgm. Hannes Pressl“
  • Die Liste „Team Ardagger – Wir Sozialdemokraten“
  • Die Liste „Freiheitliche Partei Österreichs“

Wie schaut ein Stimmzettel aus?

  • Der Stimmzettel ist so groß wie eine A3 Seite
  • Er umfasst alle 3 Wahlparteien
  • Und in der Reihe unter den Wahlparteien sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die die jeweilige Partei ins Rennen schickt, aufgelistet.

Hier ein „MUSTERSTIMMZETTEL“. So wird er ausschauen und diese Namen werden bei den einzelnen Partein dann wählbar sein:

 

 

 

Was kann und muss ich jetzt ankreuzen?

  • Zunächst kannst Du natürlich eine Partei ankreuzen. Damit gilt Deine Stimme für die Parteiliste, die Du gewählt hast und Du stimmst „indirekt“ auch für die Kandidatenliste dieser Partei in der von der jeweiligen Partei am Stimmzettel vorgeschlagenen Reihenfolge.
  • Weil die Gemeindewahl aber eine „Persönlichkeitswahl“ ist und in erster Linie die Personen zählen, die dem zukünftigen Gemeinderat angehören, kannst Du am Stimmzettel auch direkt bei den Personen, die Du gerne drinnen sitzen haben möchtest ein Kreuzerl machen.
  • Aber ACHTUNG:
    • Maximal 5 Personen kannst Du „persönlich“ ankreuzen und
    • Alle diese Personen müssen wiederum einer Wahlpartei angehören. Wenn Du nämlich Personen aus mehreren Wahlparteien ankreuzt, dann wäre das KEINE klare Wählerentscheidung und Deine Persönlichkeitsstimmen sind wiederum ungültig.
  • Zusammengefasst kannst Du bis zu 6 Kreuzerl machen, damit alles gültig ist: Eines bei einer Partei und bis zu 5 bei dieser Partei für Personen, die Dir besonders wichtig sind.
  • Wenn Du übrigens eine Partei oben ankreuzt, aber Deine Vorzustimmen für Personen anderer Parteien unten vergibst, dann zählt Deine Stimme für die Partei, wohin du die Vorzugstimmen vergeben hast.

Muss ich eine Partei wählen oder gilt auch, wenn ich nur eine oder mehrere Personen ankreuze?

  • Es reicht, wenn Du eine oder mehrere Personen ankreuzt
  • Aber beachte, dass auch in diesem Fall diese Stimmen alle von einer Wahlpartei sein müssen und dass die Persönlichkeitsstimmen wiederum für jene Wahlpartei gelten von der der Kandidat/die Kandidatin gestellt wird.

Für wie lange gilt diese Wahl?

  • Für 5 Jahre. Im Jahr 2030 wird dann zum nächsten mal gewählt.

Was ist, wenn zwischendurch Personen ausfallen oder zurücktreten?

  • Die entsprechende Wahlpartei, bei der jemand ausscheidet, kann dann aus jenem Personenkreis jemanden nachnominieren, der jetzt auch schon auf der Wahlliste für diese Partei am Stimmzettel draufsteht.
  • Die Parteien nennen deswegen teilweise auch eine größere Personenanzahl als in den Gemeinderat gewählt wird, um später auch noch mehr Möglichkeiten der Nachnominierung zu haben.

Kann ich auch den Bürgermeister direkt wählen?

  • Der Bürgermeister ist zunächst bei der Gemeinderatswahl ein Kandidat wie alle anderen auf der Liste seiner Wahlpartei. Man kann ihm eine persönliche Vorzugstimme geben, wie allen anderen Kandidaten auch. Aber eine Bürgermeisterdirektwahl, wie beispielsweise in Oberösterreich, gibt es bei uns nicht.
  • Der Bürgermeister wird erst dann vom neuen Gemeinderat aus dem Personenkreis derer gewählt, die in den Gemeinderat eingezogen sind und ein Mandat erhalten haben.
  • Für die Bürgermeisterwahl im Gemeinderat braucht´s eine einfache Mehrheit und wenn diese von der eigenen Wahlpartei nicht gegen ist, dann müssen auch „Koalitionen“ gebildet werden, um einfache Mehrheiten zu erhalten.

Was macht jetzt eigentlich der Gemeinderat? Wofür braucht man den?

  • Der Gemeinderat ist das wesentlichste und zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinde.
  • Am Beginn werden aus der Mitte des Gemeinderates auch die anderen Organe der Gemeinde gewählt: Der Bürgermeister, der Gemeindevorstand, die Ausschüsse usw.
  • Und sonst beschließt der Gemeinderat über grundsätzliche Entwicklungsfragen der Gemeinde, Auftragsvergaben, Raumordnung und Flächenwidmung oder auch Subventionen und Personal. Er entscheidet über Abgabennachsicht, das Budget und den Rechnungsabschluss, über Rechtsgeschäfte der Gemeinde oder auch Beitritte und Beteiligungen der Gemeinde. >> siehe dazu auch §35 der NÖ. Gemeindeordnung.
  • Sitzungen des Gemeinderates finden rund 5-6mal im Jahr statt. Dazu weitere Vorstands- und Ausschussitzungen.
  • Vorbereitet werden die Gemeinderatssitzungen durch den Bürgermeister bzw. das Mitarbeiterteam am Gemeindeamt.
  • Zwischen 40 und 60 Beschlusspunkte – zumeist Auftragsvergaben – werden pro Gemeinderatssitzung abgearbeitet.

Haben Gemeinderäte sonst auch noch Funktionen?

  • Zumeist ja. Vor allem in Ardagger wurden Gemeinderäten neben dem Vorsitz in Ausschüssen auch Zuständigkeiten für gewisse Themen zugewiesen. Oder jeweils ein Gemeinderat ist pro KG auch Ortsvorsteher.
  • Gemeinderäte sind aber auch Sprachrohr für Anliegen der Bürger aus ihren Bereichen in den Gemeinderat, zu den Mitarbeitern oder zum Bürgermeister

Was hat der Gemeiderat mit der großen Politik zu tun?

  • Zunächst eigentlich gar nichts.
  • Ausgenommen sind nur Rahmenbedingungen. Die geben Bund und Länder vor – darauf haben die Gemeinderäte allerdings keinen Einfluss, sind jedoch zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet.
  • Indirekt sind die Gemeinderäte für die Parteien wieder wichtig, weil engagierte zukünftige Politikerinnen oder Politiker halt auch im Gemeinderat „beginnen“.

Wie wird garantiert, dass Gemeindepolitik „sauber“ bleibt und sich Gemeinderäte „richtig“ verhalten?

  • Und im Gemeinderat gibt´s zusätzlich definierte Kontrollmechanismen, wie einen Prüfungsausschuss oder auch die Möglichkeit, Personen aus ihren Ämtern abzuberufen.
  • Der Bürgermeister hat diesen Schwur übrigens auch gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde abzulegen.

Wofür stehen die Parteien und Listen?

Bin ich wahlberechtigt?

  • Wahlberechtigt bist Du, wenn Du spätestens am Tag der Wahl (also am 26. Jänner) das 16. Lebensjahr vollendet hast
  • Du musst österreichischer Staatsbürgerin oder Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates sein
  • Und Du darfst nicht aus einem anderen Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wo darf ich wählen?

  • In der Gemeinde, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast.
  • Allerdings gibt´s da einen Stichtag, weil ja auch Wahllisten hergestellt werden müssen und die Wahl vorbereitet werden musste. Dieser Stichtag ist der 30. September 2024. Also wo Du an genau diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet warst, dort – in jener Gemeinde und im zugehörigen Sprengel – bist Du wahlberechtigt.
  • Von Deiner Gemeinde hast Du schon im alten Jahr eine Wählerverständigung bekommen in der Du über die Wahl, die Möglichkeit der Briefwahl und auch Dein Wahllokal informiert worden bist.

Wann kann ich meine Stimme abgeben?

  • Du kannst Deine Stimme in Deinem Wahllokal, dem Du zugeordnet bist, abgeben. Darüber wurdest Du mit SChreiben der Gemeinde verständigt.
  • In Ardagger gibt es am Sonntag, den 26. Jänner 4 Wahllokale:
    • Ardagger Stift, Pfarrheim von 07.00 bis 13.00 Uhr
    • Ardagger Markt, Gemeindeamt von 07.00 bis 13.00 Uhr
    • Stephanshart,Moar Haus, Turnsaal von 07.00 bis 13.00 Uhr
    • Kollmitzberg, Gemeinderaum im FF Haus von 07.00 bis 13.00 Uhr

Kann ich auch per Briefwahl/mit Wahlkarte wählen?

  • JA, Wenn Du am Wahltag verhindert bist oder persönlich nicht in der Lage bist, ein Wahllokal aufzusuchen, kannst Du auch per Briefwahl (mit Wahlkarte) wählen.
  • Beantragen kannst Du die Wahlkarte auf folgende Art und Weise:
  • Ich empfehle Dir eine direkte Beantragung und Abholung Deiner Briefwahlunterlagen am Gemeindeamt. Dort kann man sofort nach Erhalt der Wahlkarte auch in einem Kammerl wählen und die Wahlkarte kann am Gemeindeamt auch schon wieder abgegeben werden.
  • Der späteste Zeitpunkt bis zu dem die Wahlkarte am Gemeindeamt wieder einlangen muss ist der 26. Jänner 2025, 06.30 Uhr

Was habe ich zur Wahl mitzubringen?

  • Die Amtliche Wahlinfo: Jede/r Wahlberechtigte hat eine „Amtliche Wahl-information“ erhalten. Die ist zugeschickt worden. Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bring bitte den personalisierten Abschnitt zur Wahl ins Wahllokal mit.
  • Deinen amtlichen Lichtbildausweis!

Deine weiteren Fragen und die zugehörigen Antworten stelle ich hier gerne noch online. Und jetzt einen schönen WAHLTAG und schon jetzt DANKE, dass Du Dein demokratisches Recht zur Mitbestimmung, wer Deine Gemeindevertretung in Zukunft sein wird, wahrnimmst. Alles GUTE!

2 Gedanken zu “„JUNGWÄHLER“ bei der Gemeindewahl! Hast Du Fragen?

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