Sehr geehrte Gemeindebügerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!
Zunächst heute nochmals ein Blick auf das Wochenende und eine ganz besonders herzliche Einladung zum Orgelkonzert „Orgel und Film“ am Samstag, den 7. Oktober mit Organist Florian C. Reithner auf der Olympiaorgel in Stephanshart. Der Eintritt ist frei. Freiwillige Spenden sind erbeten. Herzlich willkommen!
Am Sonntag, den 8. Oktober findet dann der große Jubiläums-Gemeindewandertag statt. Auch dazu darf ich Dich herzlich einladen. Hier nochmals die Wanderkarte und die vollständige Liste der Labstellen. Los geht´s bereits ab 08.00 Uhr. Nimm auch Deine Familie, Deine Freunde und Bekannten mit. Hezlich willkommen beim Gemeindewandertag! 

Heute am Freitag darf ich Dich am Vormittag noch zum Ardagger Wochenmarkt einladen. Diesmal mit „Wildbret und Wildschmankerl“. Und am Abend steigt das große Heimspiel gegen den SC Krems. Auch dazu herzlich willkommen!
| Fr. | 06. | ArdaggerWochenmarkt |
| Fr. | 06. | Heimspiel SG Ardagger/Viehdorf – Regionalliga Ost |
Ich darf Dir noch berichten, dass die Stifter Senioren gestern im österr. Parlament in Wien waren:


Und das Kleinregionskochbuch – das hat schon ein „Cover“. Aber auch, wenn es bald in Druck geht, so können auf der Homepage der Kleinregion bzw. über die Gemeinden weiterhin noch Rezepte eingegeben werden. >> hier auf https://www.donau-ybbsfeld.at/kochbuch/
Reinhard Tagwerker – unser Schulwart aber auch Platzwart beim SCU – hat übrige Fanschals vom Cupspiel gegen Red Bull Salzburg nun an die Schülerinnen und Schüler unserer Volks- und Mittelschule weitergegeben. Voller Stolz wurden die dann auch gleich in der Schule getragen. Danke an den SCU.
Und ich war gestern nachmittag bei der NÖN in St.Pölten eingeladen: Zum NÖN Talk – einem Fernsehformat der NÖN, das nun wöchentlich aufgezeichnet wird und ab kommenden Mittwoch dann auf http://www.noen.at online sein wird. 41 Minuten lang habe ich mit Walter Fahrnberger über Politik und auch Privates gesprochen. Interessant war´s!
Apropos: Weil heute schon vom Parlament in Wien die Rede war; Dort gibt es am 17. Oktober ein Parlamentarisches Forum zum Thema „Auswirkungen von KI auf Medien und Journalismus“. Falls Dich das interessiert: Du kannst gerne daran teilnehmen. Das Parlament nicht nur als Besuchsort, sondern auch als Ort, wo Themen der Gesellschaft diskutiert und weiterentwickelt werden! >> hier geht´s zum Programm und zur Anmeldung 
Und das 183 köpfige Parlament wird demnächst auch über das neue Informationsfreiheitsgesetz diskutieren. Das wurde vorgestern von der Bundesregierung vorgestellt und soll nicht nur das „Amtsgeheimnis“ ablösen, sondern nun ein „Grundrecht auf Information“ schaffen.
DEr KURIER hat >> hier im Detail aufgelistet, was das Gesetz regelt und was im Gesetzesentwurf steht und was es auch für Dich als Staatsbürgerin und Staatsbürger ab 2025 bedeuten wird:
- Zentrale Idee ist: Statt dem bisher geltenden Amtsgeheimnis hat künftig jede und jeder ein Grundrecht auf Information und das muss von Ministerien, Behörden und Gerichten über die Bundesländer bis hin zu jeder Gemeinde erfüllt werden.
- Das Grundrecht auf Information kann erforderlichenfalls auch eingeklagt werden.
- Informationen von allgemeinem Interesse von staatlichen Organen müssen proaktiv veröffentlicht werden. Diese werden auf einer Website – dem zentralen Informationsregister – zugänglich gemacht und mit Schlagworten zur besseren Suche versehen.
- Ausnahmen gibt es nur für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.
Was bedeutet das Grundrecht auf Zugang zu Information im Detail:
- Jede und jeder verfügt künftig über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Information.
- Von einer informationspflichtigen Stelle kann binnen einer Frist von 4 Wochen (Aufschub um weitere 4 Wochen möglich) bereits vorhandene Information verlangt werden.
- Bei Nicht-Auskunft kann das Recht auf Information vor Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden.
- Hiervon sind alle Organe der Verwaltung samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen erfasst.
- Die Verpflichtung betrifft Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden
- Informationen müssen nicht erteilt werden, wenn der Antrag missbräuchlich erfolgt. Darüber hinaus gelten Geheimhaltungsgründe und es ist auf Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Datenschutz, Rücksicht zu nehmen.
- Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, zu erteilen – wobei die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden darf.
Was bedeutet proaktive Veröffentlichungspflicht
- „Information von allgemeinem Interesse“ (das sind zB. Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter etc., neben bereits angeführten Studien, Gutachten, Verträgen,…) müssen proaktiv in einem Informationsregister auf http://www.data.gv.at ehestmöglich veröffentlicht werden.
- Von der proaktiven Veröffentlichungspflicht sind in erster Linie die Organe der Verwaltung samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen umfasst, wobei Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern davon ausgenommen sind, diese aber selbstverständlich solche Informationen freiwillig veröffentlichen können.
- Darüber hinaus gilt sie auch für Nationalrat und Bundesrat mitsamt des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft, sowie für die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof.
- Informationen müssen von jenen Stellen veröffentlicht werden, welche diese auch erstellt haben.
- Von der proaktiven Informationspflicht umfasst sind Informationen, welche ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen.
- Die im Zuge der Reform des Parteiengesetzes geschaffene Norm des Art. 20 Abs. 5 B-VG wird durch die neue Regelung des Informationsregisters ersetzt.
- Ausgenommen von der proaktiven Veröffentlichungspflicht sind Informationen, soweit und solange sie beispielsweise im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Geheimhaltung unterliegen.
Unterstützungsleistungen
- Informationspflichtige Stellen haben im Rahmen der Legisvakanz nach der Beschlussfassung des Gesetzes bis zu dessen Inkrafttreten insgesamt 1,5 Jahre Zeit, um sich auf die effektive Umsetzung vorzubereiten.
- Das Bundeskanzleramt wird umfassende Informationsmaterialien für informationspflichtige Stellen zur Verfügung stellen.
- Die Datenschutzbehörde wird darüber hinaus Leitfäden zur Verfügung stellen und Fortbildungen beispielsweise für Datenschutzbeauftrage veranstalten.
Die Zitate des Tages versuchen aus diesem Grund auch die BREITE des Themenbereiches Information zu ergründen:
Der deutsche Werbetexter Manfred Poisel meint zunächst eher kritisch: „Je mehr Informationen wir aufnehmen, desto weniger verstehen wir. Unser Gehirn mutiert zu einem vollgesogenen Schwamm und ertrinkt so in sich selbst.“
Manfred Hinrich: „Das Ereignis ist nichts, der Spektakel ist alles.“
Dieter Hildebrandt: „Menschen, denen man die Information entzieht, macht man damit unfähig, sich selbst zu helfen.“

