Wer die Rettung in Niederösterreich finanziert und organisiert!

Zunächst ein Überblick:

Rund 56 Mio. Euro jährlich wird das Rettungs- und Krankentransportwesen in Niederösterreich dem Land und den Gemeinden in Zukunft kosten. Weitere rund 60 Mio. Euro (etwas über 50% des Gesamtaufwandes) steuert die ÖGK über Auftragsleistungen bei, wobei ein kleinerer Teil davon mittlerweile auch in Richtung Taxifahrtenfinanzierung geht. Rund 900.000 Rettungs- und Krankentransportfahrten werden in NÖ. jährlich abgewickelt. Die Notarztfahrten und das Notarztsystem wird anderweitig finanziert und ist in die oben genannte Anzahl an Fahrten nicht mit einbezogen. Die Beiträge der  Gemeinden und des Landes haben sich bisher in einem Verhältnis 72% Gemeinden zu 28% Land verteilt. Seit einem neuen Rettungsdienstvertrag im Jahr 2020 haben sich ab 2022 bis 2025 Mehrkosten von zusätzlichen € 70Mio. angesammelt und auch für die Zukunft werden die Fahrten aufgrund von Anzahl und höherem Standard und Kosten bei Personal, Fahrzeugen und Overhead Mehrkosten bringen. Das ist im Frühjahr 2025 auch mit einer Ernst&Young Studie belegt worden. Es wurde daher im August 2025 zwischen Land, Gemeinden und Rettungsorganisationen in Niederösterreich unter Beiziehung der Expertise von Notruf NÖ. und der LGA vereinbart, dass….

  • ….für die Vergangenheit die € 70 Mio. zu 100% aus Mitteln des Landes Niederösterreich „nachfinanziert“ werden.
    • für die Gemeinden bedeutet das – bezogen auf die bisherige Finanzierungsaufteilung 72% zu 28% – ein „Hilfspaket“ durch das Land NÖ. in Höhe von umgerechnet rund € 50 Mio.
  • ….für die Zukunft bis 2030 die Gemeinden einen zukünftigen Rettungsdienstbeitrag von durchschnittlich € 19,50,–*)/EW zahlen werden. 
    • Der Betrag wird allerdings gedeckelt, nicht valorisiert und nicht indexiert sein.
    • Bei Gesamtkosten von rund 56 Mio. Euro jährlich verschiebt das auch das Zahlungsverhältnis von derzeit 28% zu 72% zu Gunsten der Gemeinden auf 40% zu 60%.
    • *) die € 19,50 sind deswegen ein Durchschnittswert, weil intern auch Finanzkraft- und andere -komponenten von einzelnen Gemeinden zur Ermittlung des jeweiligen Einzelbetrages pro Gemeinde einberechnet werden.
  • ….gemeinsam ein Reformpfad eingeschlagen wird, der sukzessive die Zuordnung der Patienten zu den Transportmitteln weiter optimiert. Also wo stets geschaut wird, dass auch das jeweils günstigste Transportmittel „angewendet und verordnet“ wird.

Aber natürlich ist das noch viel komplizierter

….denn wie bei einer Rettungskette greifen auch bei der Finanzierung viele Rädchen ineinander und treiben manche, die gar nicht zahlen oft auch „das System“ an. Also es ist „kompliziert“ und deswegen auch noch einige Details zum Rettungs- und Krankentransport, um die Finanzierung eingehender zu verstehen und vor allem die auch vereinbarten Reformgrundlagen zu erkennen. Denn weitere Reformen und Effizienzsteigerungen werden dringend notwendig sein, um das System Rettung gut geschmiert am Laufen zu halten…

Das ständige „Ringen“ um´s Geld – diesmal ganz ohne Publikum!

Seit über 1,5 Jahren (Stand August 2025) wurde wieder einmal intensivst um die oben beschriebene Neufinanzierung des Rettungswesens in Niederösterreich verhandelt – einerseits wegen „Nachfinanzierung“ von enormen Kostensteigerungen der Vergangenheit und andererseits wegen der Finanzierung in Zukunft. Es war wirklich ein „RINGEN“, mit allen Emotionen, die da dazugehören, dem Versuch für die eigene Position Verständnis zu erzeugen und auch immer die eigene Klientel im Hintergrund zufrieden zu stellen…..; Stillschweigen war – trotz der Schwierigkeiten – dabei nicht nur eines der Prinzipien, sondern wurde in diesem Fall auch „eisern“ eingehalten. Denn allen Beteiligten war von Anbeginn an klar: Jegliche öffentliche Diskussion löst nur Angst, Sorge und Unsicherheit aus, macht nichts besser und zementiert letztlich nur noch mehr auf den eigenen Standpunkten ein. Was „öffentlich“ – vielleicht auch in der Emotion – gesagt wurde, kann kaum mehr „zurückgeholt werden. Und  im Ringen um „Kompromisse“ und „Lösungen“ sind Positionen, die man dann nicht mehr aufgeben kann, mehr als hinderlich – sie sind schädlich!

Eine „Lösung“ nach „Punkten“ – aber kein Sieg

Mitte August 2025 waren dann die fachpolitischen Verhandlungen rund um den Rettungs- und Krankentransport weitestgehend abgeschlossen. „Sieg“ ist es für keine Seite. Gepunktet haben alle oder „keiner“, wie man´s anschauen will und bei der Verkündigung: Da haben sich auch alle auf´s Podium gestellt – manche mehr, manche weniger sagend…….;. Am Ende ging´s darum, nach Aussen Stabilität, Sicherheit, Lösungskompetenz und ein „Ergebnis“ zu verkünden, das für alle Seiten zwar „herausfordernd“ ist aber einen hochqualitativen Rettungs- und Krankentransport unter den begrenzten finanziellen Möglichkeiten für die Menschen abzusichern. Am Ende wird die Bewertung in der Öffentlichkeit (intern wie extern), in den eigenen Organisationen und bei den Fachleuten, die nicht direkt dabei waren, erst zeigen, was das Ergebnis „wert“ ist…..; Damit man´s aber in allen Details versteht, muss man auch das System dahinter verstehen.

Die „Familienaufstellung“ und ein Blick in die Geschichte bringen mehr Verständnis

Die Grundidee einer „Familienaufstellung“ ist, dass jeder (auch Organisationen) Teil eines größeren Systems sind – bei Einzelpersonen meist der Familie – und dass dort oft unbewusste Bindungen, Konflikte oder Muster wirken. In einer „Familienaufstellung“ werden diese Beziehungen symbolisch sichtbar gemacht……, um verborgene Dynamiken erkennbar und neue Lösungswege erfahrbar zu machen. Also die Beziehungen im Rettungs- und Krankentransportwesen:

  • Das Rettungs- und Krankentransportwesen ist grundsätzlich Sache der Gemeinden (Notfallrettung/Notärzte – also NEF Standorte, Großschadensereignisse und auch Leitstelle usw. sind Landessache)
  • Zudem finanziert auch die ÖGK im Krankentransportbereich hohe (noch höhere Beträge als die Gemeinden) mit. Rund 52 bis 54% des Gesamtaufwandes im Rettungs- und Krankentransportdienst werden von der ÖGK im Wege über Leistungsentgelte bezahlt.
  • Nachdem alle Rettungsmittel ineinandergreifen, einheitlich disponiert und nach einheitlichen Regeln laufen müssen – egal von wem finanziert oder organisiert (die Menschen unterscheiden da nicht, wenn sie Notruf 144 anrufen) wurde bereits 2020 erstmalig ein landesweiter Rettungsdienstvertrag abgeschlossen. Damit war erstmalig auch eine einheitliche Finanzierung aus dem NÖKAS NÖ.weit mit einheitlichen Beträgen pro Gemeinde – immer entsprechend ihrer Größe und Finanzkraft – festgelegt.
  • Diese Beitragsvereinheitlichung ging auch mit einer weiteren Vereinheitlichung der Rettungs- und Transportmittel einher. Die Systeme KTW, RTW, RTW-C usw. wurden seither einheitlich ausgebaut und „Sonderlösungen“ bei Fahrzeugen und Gebäuden in einzelnen Rettungsstellen zunehmend minimiert.
  • Damals im Jahr 2020 wurde – so wie oben schon dargestellt – übrigens auch festgelegt, dass das Land NÖ. 28% des Aufwandes im Rettungs- und Krankentransport mitzahlt. Also die Gemeinden von ihrem Aufwand (ohne die oben genannte ÖGK Finanzierung) seit damals 72% zahlen.
  • Innerhalb der Gemeinden Niederösterreichs hat der Rettungsdienstvertrag unabhängig vom Gesamtaufkommen seit 2021 auch zu Veränderungen bei den Zahlungsverpflichtungen geführt, weil seit damals von allen Gemeinden – der Bevölkerungszahl und Finanzkraft entsprechende einheitliche Beiträge gezahlt werden.
  • Und der Vertrag hat auch bei den Rettungsdiensten – allen voran beim Roten Kreuz und beim Arbeiter-Samariter-Bund – Veränderungen gebracht und auch erzwungen. Diese waren auch in der dortigen Organisationsstruktur nicht einfach und sind es nach wie vor nicht, weil den Anforderungen entsprechend immer mehr Leistungen auch von den Bezirksstellen weg „zentralisiert“ wurden.
  • Der Rettungsdienstvertrag aus 2020 war übrigens damals auf Wunsch der Rettungsorganisationen zustande gekommen und ohne Ablaufdatum verhandelt – jedoch mit einem  5 jährigen Kündigungsverzicht und in der Folge mit Kündigungsfristen, so dass eine Auflösung – hätte man diese jetzt gewollt – überhaupt erst frühestens zum 31.12.2027 möglich gewesen wäre.
  • Einige Faktoren haben seit 2021 dazu beigetragen, dass die Kosten im „System“ Rettung immer weiter gestiegen sind. Das hatte schon nach Corona „Unterstützungspakete“ zur Folge und nun nach den Personalkostensprüngen der letzten Jahre und dem ständig steigenden Einsatzaufwand, der nicht zuletzt durch die einfache Verfügbarkeit ausgelöst wurde, auch eine generelle Neuverhandlung erzwungen.
  • Für diese Verhandlungen haben die Rettungsorganisationen einen Nachfinanzierungsbedarf für die Jahre 2022 bis 2025 auf den Tisch gelegt. Demgegenüber wurde unsererseits ein Reform- und Effizienzsteigerungsbedarf gestellt, der allerdings nicht nur die Rettungen, sondern auch bestellende Ärzte und die LGA, die disponierende NOTRUF und die ÖGK u.a. mit einbezog.
  • In den letzten 1,5 Jahren hat dann eine EY (Ernst&Young)-Studie den tatsächlichen Nachfinanzierungsbedarf festgestellt und eine „focus-solution“ Studie hat Reorganisationsvorschläge des Systems gemacht.
  • Die ersten Ergebnisse aus den Studien wurden in die Verhandlungen mit einbezogen und haben vor allem auch die Verhandlungspositionen unsererseits – also des NÖ. Gemeindebundes und des NÖ.GVV mitbestimmt.

Warum das Land NÖ. derart hoch mitfinanziert…..

…. ist zunächst dem Faktum geschuldet, dass es auch in Zukunft emorm hohe Kosten sein werden, die von den Gemeinden mit den bisherigen Finanzaufteilungen schlichtweg nicht mehr tragbar gewesen wären. Das „Hilfspaket“ für die Vergangenheit und die Prozentverschiebung für die Zukunft sind also auch der „leistungsfähigkeit“ bzw. der zunehmend noch schwächer werdenden Finanzlage der Gemeinden zuzuschreiben.

…. möglicherweise ist der höhere Landesanteil auch der Tatsache geschuldet, dass seit März 2025 der Gesundheitsplan am Tisch liegt und dass in Folge dessen nun auch die Entscheidungen für die Notarztstützpunkte fallen mussten. Nachdem das Notarztsystem in Zukunft via Telenotarzt und RTW-C mit Venenpunktuationsfunktion noch enger mit dem Rettungsdienst verzahnt sein wird, ist die Kostenverschiebung zu Lasten des Landes auch mit „anteiligem Mehraufwand“ in dem dem Land zuordenbaren Maßnahmen zu suchen. Nur eine Zahl: Ein RTW-C kostet im Jahr rund € 520.000,– –  mit dementsprechend „höher“ geschulten Besatzungen noch mehr…..;

… und schließlich waren´s wohl auch Vergleichswerte aus anderen Bundesländern, die wir im Finale der Verhandlungen ins Treffen geführt haben. Gewünscht gewesen waren € 24,–/EW; Unsere Basis waren € 15,50/EW angelehnt an die bislang höchsten Beiträge anderer Bundesländer und der Kompromiss waren dann die  € 19,50/Einwohner – 5 Jahre lang nicht indexiert, nicht valorisiert und an auch sonst keine Steigerungen gebunden. Also es fällt für diese Beträge auch die obligatorische NÖKAS-Steigerung bis 2030 weg.

Und wie wir jetzt zu REFORMEN kommen….

… ist zunächst schon in der Deckelung der Beiträge grundgelegt, denn im Finale der Verhandlungen hat dann auch das Land NÖ. seine 40% Beiträge gedeckelt und so den „Zwang“ Kosteneinhaltung allen gemeinsam mit den Gemeinden auferlegt.

Zudem war nach den intensiven Verhandlungen wirklich bei allen Verhandlungsteilnehmern erstmals klar erkennbar, dass sie die finanzielle Dramatik der Situation erkannt und auch in ihrem Bereich den Spar- und Reformstift ansetzen werden. Und dazu sind folgende Maßnahmen ins Auge gefasst und für Detailgespräche angemerkt:

  • die sukzessive Absenkung der Anzahl der beauftragten Fahrten und die Verlagerung auf andere „günstigere“ Systeme (Bspw. Taxidienste)
  • die Nutzung der Möglichkeiten der Telemedizin
    • noch vor der Disponierung von Krankentransporten, um sie gleich gar nicht durchzuführen
    • oder auch direkt beim Kunden anstatt des Transportes ins Krankenhaus
    • und auch als Unterstützung bei der Notfallmedizin
  • eine generelle Reduktion von teuren Fahrzeitbereichen, wie Einschränkung der Nachtfahrten im Krankentransport
  • eine „Optimierung der Disponierungen“ bei Ärzten und in der LGA auf das kostengünstigere Transportmittel  einschließlich auch die Verlängerung der zumutbaren Wartezeit und auch Vorsorge für das „Warten“ in diesen Bereichen
  • eine Option auf zusätzliche Eigenbeiträge der Patienten, wenn diese Patientenstrom lenkend sein können.
  • usw.

Gemeinsames Bekenntnis zu 21 Notarztstützpunkten und einer RTW-C Notfallergänzung

Politisch war die Einigung nochmals ein Bekenntnis zu den im Gesundheitsplan vereinbarten Prinzipien – und das über alle Parteigrenzen aller in der Landesregierung involvierten Parteien hinweg.

21 Notarztstandorte an den Kliniken, die auch Notfallärzte ausbilden können, sind festgelegt. Dazu kommt die Möglichkeit, dass die Notärzte an den Hubschrauberstandorten auch mit einem NEF ausfahren können, wenn kein Flugbedarf gegeben ist. Das wird beispielsweise beim Standort Ybbsitz so der Fall sein.

Und was wiederum von der Mitfinanzierungsseite die Gemeinden betrifft soll auch die „Alternative“ und Ergänzung mit 86 RTW-C Standorten und davon an den bisherigen Notarztstandorten mit Venenpunktations-Kompetenz bis ins 1.Quartal 2027 umgesetzt werden.

Unterm Strich….

…. wird damit eine moderne Weiterentwicklung des Rettungs- und Krankentransportsystems von ROTEM KREUZ, ASBÖ, Johanniter u.a.  im Zusammenwirken mit der Notarztversorgung, den Kliniken und niedergelassenen Ärzten als Teil der Patientengesamtversorgung in Niederösterreich garantiert. Notruf 144 als Leitstelle wird dabei weiter und noch vielmehr als bisher zentrale Plattform für die Menschen mit zentraler Anrufnummer sein.

 

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